Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise, sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Christine Janson Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Fall des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

 

§2 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Christine Janson Immobilien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

 

§3 Haftungsbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen. Unterlagen, Pläne, etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unserern Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet Christine Janson Immobilien nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§4 Vertragsabschluss

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrags. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an Christine Janson Immobilien zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz ausgewiesen wurde.

 

§5 Doppeltätigkeit
 
Christine Janson Immobilien darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
 
 
§6 Folgegeschäft
 
Ein Provisionsanspruch von Christine Janson Immobilien besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrags abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt.
 
 
§7 Gerichtsstand
 
Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
 
Rechtswirksamkeit
 
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.