Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise, sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Christine Janson Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Fall des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.
§2 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Christine Janson Immobilien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
§3 Haftungsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen. Unterlagen, Pläne, etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unserern Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet Christine Janson Immobilien nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§4 Vertragsabschluss
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrags. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an Christine Janson Immobilien zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz ausgewiesen wurde.